Vereinsstatuten Ausgabe 6. April 2006
(genehmigt an der Generalversammlung vom 6. April 2006)
Unter dem Namen RägiClub besteht mit Sitz in Regensdorf ein körperschaftlich organisierter Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Der Verein bezweckt die Unterstützung des Fussballclubs Regensdorf (FCR) und anderer kultureller sowie sozialer Institutionen und / oder Anlässe.
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Doppelmitgliedschaften sind in aussergewöhnlichen Fällen (z.B. Nachfolgeregelung in Firmen etc.) möglich und jeweils durch den Vorstand zu genehmigen. In diesem Fall beträgt der Mitgliederbeitrag zusätzlich Fr. 100. nebst dem von der Versammlung festgesetzten Betrag. Doppelmitglieder verfügen bei Abstimmungen nur über eine Stimme.
Mitgliederbeiträge, die alle zwei Jahre festgesetzt werden. Anderweitige Zuwendungen und geldwerte Leistungen.
Der Eintritt erfolgt mittels Gesuch um Aufnahme an den Vorstand. Dieser beschliesst über die Aufnahme. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er kann mindestens drei Monate zum voraus auf Ende eines Vereinsjahres, d.h. per 31.12. erfolgen, befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung vorher fällig gewordener Forderungen.
Miglieder, welche mit der Beitragszahlung in Verzug sind, oder welche offensichtlich gegen den Zweck des Vereins verstossen, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.
Artikel 8: Die Generalversammlung
Die Generalversammlung findet im 1. Quartal des Jahres statt. Die Einladung erfolgt mindestens drei Wochen vorher via EMail oder schriftlich an alle Mitglieder. Die ordentliche Versammlung hat folgende Traktanden:
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und 2 bis 4 Mitglieder. Der Vorstand konstituiert sich unter dem Vorsitz des von der Generalversammlung gewählten Präsidenten selbst. Er kann zur Erledigung der administrativen Arbeiten die Dienste eines Sekretariates beanspruchen.
Die Aufgabe des Vorstandes ist die Verfolgung und Unterstützung der Interessen des FCR sowie die Verwaltung und die statutengemässe Verfügung über das Vereinsvermögen. Die Amtsdauer der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie können wiedergewählt werden.
Die Generalversammlung wählt 1 bis 2 Rechnungsrevisoren. Die Amtszeit ist auf 4 Jahre beschränkt. Die Rechnungsrevisoren haben die Kasse und die Buchhaltung mindestens einmal im Jahr zu überprüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten.
Das Geschäftsjahr läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember.
In der Regel wird für Mitteilungen der Zirkularweg benützt. Die elektronische Uebermittlung (via EMail) ist dabei dem Versand via Post gleichgestellt. Mitglieder, die über keinen EMailAnschluss verfügen, erhalten alle Mitteilungen via normale Post.
Bei Auflösung des RägiClub fällt ein eventuelles Vermögen uneingeschränkt der Clubkasse des FCR zu. Zur Auflösung des Vereins wird das 2/3 Mehr aller Mitglieder benötigt. Diese Mehrheit erhält auch die Kompetenz zur Verteilung der vorhandenen Mittel gemäss Statuten.
Die in diesen Statuten nicht vorgesehenen Fälle erledigt der Vorstand in Wahrung der Interessen der Mitglieder und legt hierüber an der Generalversammlung Bericht ab.
Diese Statuten treten am Tag ihrer Annahme durch die Generalversammlung in Kraft und ersetzen die bisherigen Statuten.